Dressur hilft Engelberg |
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Statuten des Vereins DRESSUR HILFT ENGELBERG 1. Name und Sitz Unter dem Namen DRESSUR HILFT ENGELBERG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8967 Widen. 2. Zweck Der Verein bezweckt die Unterstützung der Gemeinde Engelberg nach der Flutkatastrophe vom August 2005. 3. Mittel Der Verein bezieht seine finanziellen Mittel insbesondere durch a) Jahresbeiträge der Mitglieder b) Spendengelder c) Erträge aus Veranstaltungen 3.1 Mitgliederbeitrag Der Mitgliederbeitrag beträgt maximal CHF 50.-. Die Generalversammlung kann mittels Beschluss diesen Beitrag tiefer ansetzen. 3.2 Haftungsausschluss Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 4. Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche sich aktiv an der Umsetzung des Vereinszwecks beteiligen will. Neue Mitglieder werden auf Vorschlag eines bestehenden Mitgliedes mit der Zustimmung von mindestens 2/3 aller Mitglieder in den Verein aufgenommen. 5. Organisation Die Organe des Vereins sind a) die Generalversammlung b) der Vorstand Die Generalversammlung bestimmt zudem eine Revisionsstelle. 5.1 Die Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Eine ausserordentliche Generalversammlung wird veranstaltet auf Beschluss einer Generalversammlung oder des Vorstands. Zudem können zwei Fünftel der Mitglieder eine Generalversammlung einberufen. Die Generalversammlungen werden vom Präsidenten geleitet. Über die Verhandlungen der Generalversammlungen wird ein Protokoll geführt. Der Protokollführer wird von der Versammlung bestimmt. 5.1.1 Beschlussfähigkeit Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit dem Mehr der stimmenden Mitglieder. 5.1.2 Stimmberechtigung Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme. 5.1.3 Die Befugnisse der Generalversammlung Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu: - Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung - Wahl des Vorstandes, unter Bezeichnung des Präsidiums - Wahl der Revisionsstelle - Abnahme des Jahresberichts des Vorstandes und der Jahresrechnung - Entlastung des Vorstandes und Festlegung der Grundzüge der Vereinstätigkeit - Statutenrevision, Auflösung des Vereins oder dessen Vereinigung mit einem anderen - Beschlussfassung über alle ihr von Gesetzes wegen oder kraft Statuten vorbehaltenen oder durch den Vorstand an sie überwiesenen Gegenstände 5.2 Der Vorstand - Mitglieder und Konstituierung Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten geleitet. Über die Verhandlungen und die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen. 5.2.1 Zuständigkeit Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins und er entscheidet in allen Angelegenheiten, die statutarisch nicht der Generalversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben des Vereins einzelnen oder mehreren Mitglieder oder Drittpersonen Sonderaufgaben übertragen und dabei deren Kompetenzen festlegen. 5.2.2 Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. 5.2.3 Beschlussfassung Beschlussfassung setzt die Anwesenheit von mindestens der Hälfte des Vorstandes voraus und erfolgt mit dem Mehr der Stimmenden. 6. Schlussbestimmungen Diese Statuten wurden durch die Gründer-Generalversammlung vom 24. August 2005 angenommen und treten am Tag ihrer Annahme in Kraft Widen, 24. August 2005
Protokoll der konstituierenden Generalversammlung
vom 24. August 2005 des Vereins DRESSUR HILFT ENGELBERG abgehalten an der Michelholzstrasse 4, 8967 Widen Anwesende: Martin Kroll Claudine Kroll Thomas Rüesch Traktanden: 1. Genehmigung der Statuten vom 24. August 2005 2. Wahl des Vorstandes und Präsidenten 3. Wahl der Revisionsstelle Martin Kroll eröffnet die Gründungsversammlung um 09.00 Uhr und erläutert die Traktanden. Als Protokollführer wird Thomas Rüesch ohne Gegenstimmen bestimmt. 1. Genehmigung der Statuten vom 24. August 2005 Die Gründungsmitglieder studieren die Statuten und erklären sich mit deren Inhalt einverstanden. Beschluss: Die vorgelegten Statuten werden ohne Gegenstimmen genehmigt und treten damit per sofort in Kraft. Die anwesenden Gründungsmitglieder unterzeichnen die Statuten. 2. Wahl des Vorstandes und des Präsidenten Die Gründungsmitglieder kommen übereinstimmend zum Schluss, gemeinsam den Vorstand des neu gegründeten Vereines zu besetzen. Martin Kroll stellt sich als Präsident zur Verfügung. Alle Anwesenden werden ohne Gegenstimmen gewählt. Beschluss: Die Gründungsversammlung bestimmt Martin Kroll, whft. Michelholzstr. 4, 8967 Widen zum Präsidenten. 3. Wahl der Revisionsstelle Als Revisionsstelle wird die Firma TBO Revisions AG, Steinstrasse 21, 8003 Zürich vorgeschlagen. Beschluss: Die Gründungsversammlung bestimmt die TBO Revisions AG als Revisionsstelle. Martin Kroll beschliesst die Gründungsversammlung um 09.15 Uhr.
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